Überlassene Arbeitskraft
Alles was Sie zum Thema Arbeitskräfteüberlassung und überlassene Arbeitskräfte wissen sollten!
Arbeitskräfteüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum an ein drittes Unternehmen überlassen wird. In dieser Dreiecks-Beziehung wird der/die Arbeitnehmer/in auch als überlassene Arbeitskraft bezeichnet. MLS ist der Arbeitgeber und hat sich auf die Überlassung von Personal und weitere Personaldienstleistungen spezialisiert. Unsere Kunden - die oben genannten Dritt-Unternehmen - kommen aus den unterschiedlichsten Branchen und benötigen oftmals kurzfristig Personal um Großaufträge zeitgerecht erfüllen zu können. Durch die Arbeitskräfteüberlassung bleiben Unternehmen wettbewerbsfähig und können rasch auf eine sich ändernde Auftragslage reagieren.
Auch für überlassene Arbeitskräfte bietet diese Art des Personaleinsatzes viele Vorteile. Mit nur einer Bewerbung, haben unsere Mitarbeiter/innen Zugang zu einer Fülle an unterschiedlichen Jobangeboten. Bei MLS profitieren unsere Mitarbeiter/innen von der Sicherheit durch die Anstellungen bei einem namhaften Unternehmen. Wir kümmern uns um das monatliche Entgelt sowie weitere arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche. Um Teil des MLS-Teams zu werden, benötigen wir lediglich aussagekräftige Bewerbungsunterlagen. Nach der Übermittlung der Bewerbungsdaten laden wir den/die Bewerber/in zu einem Gespräch ein, um ihn/sie besser kennenzulernen und über berufliche Wünsche und Vorstellungen zu sprechen. Danach machen sich unsere qualifizierten Vertriebsmitarbeiter/innen auf die Suche nach einem Job. Hierfür werden die Bewerberqualifikationen mit den Anforderungsprofilen unserer Kunden verglichen. Ist eine passende Stelle gefunden, wird der/die Bewerber/in benachrichtigt und das weitere Vorgehen besprochen.
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